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Bildungs- und Teilhabepaket

Wenn Geld der Grund ist, warum es keine Nachhilfe gibt.

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist eine staatliche Förderung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien. Besteht ein Anspruch, werden Nachhilfestunden häufig komplett übernommen — Einzel- und Gruppenstunden, alle Fächer, alle Jahrgangsstufen.

Wir helfen beim Antrag

Ein Steinbock mit großen Hörnern
„Bock auf Bildung?“

Der Weg

Sechs Schritte. Wir begleiten Sie dabei.

Der Antrag wirkt aufwendiger, als er ist. Zwei Formulare, eine Unterschrift von der Schule, eine von uns — und dann warten.

Schritt 1

Formulare besorgen

Sie brauchen zwei: den Grundantrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz und den Antrag auf ergänzende Lernförderung. Beide gibt es bei der Stadt Remscheid (remscheid.de) oder über die Schulsozialarbeit.

Schritt 2

Grundantrag ausfüllen

Vollständig ausfüllen und unterschreiben. Die Schulsozialarbeit hilft dabei — und wir auch, wenn Sie möchten.

Schritt 3

Schule ausfüllen lassen

Den Antrag auf ergänzende Lernförderung zuerst von der Fachlehrkraft in der Schule ausfüllen und unterschreiben lassen. Diese Reihenfolge ist wichtig.

Schritt 4

Zu uns bringen

Danach füllen wir als Bildungsanbieter unseren Teil aus und unterschreiben. Das dauert bei uns wenige Minuten — bringen Sie die Unterlagen einfach vorbei.

Schritt 5

Antrag einreichen

Alle Formulare bei der zuständigen Stelle einreichen. Die Schulsozialarbeit unterstützt dabei; auf Wunsch fragen wir auch selbst nach dem Stand.

Schritt 6

Bewilligung abwarten

Der Bescheid kommt per Post und nennt die bewilligte Stundenzahl und den Zeitraum. Damit kommen Sie zu uns — dann startet die Lernförderung.

Tipps aus der Praxis

Was den Antrag leichter macht.

  • Sprechen Sie in der Schule mit den Sozialarbeiter:innen. Sie kennen das Verfahren und helfen beim Ausfüllen.
  • Holen Sie den Antrag frühzeitig — die Bewilligung dauert.
  • Achten Sie auf die Reihenfolge: erst die Fachlehrkraft, dann der Bildungsanbieter.
  • Wird die Bewilligung aufgehoben, informieren Sie uns bitte sofort.
  • Sind alle Stunden aufgebraucht, ist ein Folgeantrag möglich.
  • Sie dürfen uns jederzeit fragen — wir fragen bei Bedarf auch selbst nach dem Stand.

Unser Teil dauert fünf Minuten

Bringen Sie die Unterlagen einfach an einem unserer Standorte vorbei oder rufen Sie an — wir füllen den Anbieterteil aus und unterschreiben.

+49 177 424 6555

Häufige Fragen

Was zum Bildungspaket meistens gefragt wird.

Wer hat Anspruch?
Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die zuständige Stelle — fragen Sie im Zweifel einfach nach, das kostet nichts.
Was wird übernommen?
Bei bewilligtem Anspruch häufig die kompletten Kosten der Nachhilfe — sowohl Einzel- als auch Gruppenstunden, in allen Fächern und für alle Jahrgangsstufen.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Das kann dauern. Holen Sie den Antrag deshalb frühzeitig — nicht erst, wenn die Arbeit in zwei Wochen ansteht.
Was, wenn die Stunden aufgebraucht sind?
Dann kann ein Folgeantrag gestellt werden. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, damit keine Lücke entsteht.
Was, wenn die Bewilligung aufgehoben wird?
Bitte informieren Sie uns sofort. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Förderung privat weiter — wir besprechen dann gemeinsam, wie es sinnvoll weitergeht.
Können wir vorher schon anfangen?
Sprechen Sie uns an. Wir schauen im Einzelfall, was möglich ist, damit keine Zeit verloren geht.

Unsicher, ob ein Anspruch besteht?

Fragen kostet nichts. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns — wir sagen Ihnen, was der nächste sinnvolle Schritt ist, ganz unabhängig davon, ob Sie am Ende bei uns lernen.

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